Im Falle eines Falles

Nach einem unver­schul­de­ten Ver­kehrs­un­fall soll­ten bestimm­te Din­ge beach­tet wer­den! Wir hel­fen Ihnen dabei, dass nichts ver­ges­sen wird.

1. Nach einem Unfall soll­ten Sie im eige­nen Inter­es­se einen unab­hän­gi­gen Sach­ver­stän­di­gen zur Scha­den­fest­stel­lung beauf­tra­gen. Ein qua­li­fi­zier­tes Gut­ach­ten  dient als Grund­la­ge zur Scha­den­re­gu­lie­rung gegen­über dem Ver­ur­sa­cher, bzw. des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rung, damit eine Fest­stel­lung des Scha­dens gewähr­leis­tet wird und Sie alle anfal­len­den Kos­ten erstat­tet bekommen.

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2. Mit Hil­fe des Gut­ach­tens kann die unfall­be­ding­te Aus­fall­zeit des Fahr­zeugs fest­ge­stellt wer­den, so dass Ersatz­an­sprü­che bezüg­lich Miet­wa­gen oder Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung belegt wer­den können.

3. Zur Erleich­te­rung der Zah­lungs­ab­wick­lung wird die uns vor­lie­gen­de Abtre­tungs­er­klä­rung ver­wen­det, damit Sie Ihre Kos­ten bei fik­ti­ver Abrech­nung direkt von der Ver­si­che­rung, bzw. über einen Rechts­an­walt über­wie­sen und wir unse­re Kos­ten erstat­tet bekommen.

 

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„Wir bera­ten Sie im Fal­le eines Unfalls!”

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